Entscheidung des ÖHB Berufungsgerichtes im Fall des Einspruchs zur Causa Ivan Horvat 

Das unabhängige Handballgericht des ÖHB hat das Foul von Ivan Horvat, ALPLA HC Hard, an Markus Mahr, Bregenz Handball, im HLA MEISTERLIGA Viertelfinal-Spiel am 30. April 2025 als grob unsportliches Verhalten gewertet und sprach daraufhin eine unbedingte Sperre bis 30. Juni 2027 aus.

Gegen diese Entscheidung haben der Spieler Ivan Horvat sowie der Verein ALPLA HC Hard fristgerecht Berufung beim Berufungsgericht erhoben und eine Aufhebung der Sperre, zumindest aber eine Reduktion des Strafausmaßes begehrt.

Das Berufungsgericht des ÖHB hat entschieden, der Berufung von Ivan Horvat teilweise stattzugegeben und das Erkenntnis des Handballgerichts folgendermaßen abzuändern:

Die Sperre im Ausmaß von 26 Monaten und 11 Tagen wird auf 12 Monate und 6 Tage (sohin bis zum 30. April 2026) herabgesetzt, wovon sechs Monate bedingt auf zwei Jahre nachgesehen werden.

Die unbedingte Sperre von Ivan Horvat endet daher am 31. Oktober 2025 – ab 1. November 2025 ist er in sämtlichen Bewerbsspielen des ÖHB wieder einsatzberechtigt.

Wird die teilweise Strafnachsicht bei ordnungsgemäßem Wohlverhalten während der Probezeit nicht widerrufen, so wird der bedingte Teil der Strafe endgültig nachgesehen.

Gemäß Punkt 8.1.1 und 8.3.1 der ÖHB-Bestimmungen steht den Parteien gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts kein ordentliches Rechtsmittel zu - die Möglichkeit der Anrufung eines verbandsinternen Schlichtungsorgans und des Schiedsgerichtes bleibt davon unberührt.  

Im Hinblick auf die europaweite Gültigkeit der Sperre steht der ÖHB mit der Europäischen Handball Föderation in Kontakt – diese Frage konnte vor der Entscheidung des Berufungsgerichts noch nicht geklärt werden, da kein rechtskräftiges Urteil vorlag.

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