Bekanntgabe Erkenntnis ÖHB: Ivan Horvat langfristig gesperrt
Das unabhängige Handballgericht des ÖHB hat das Foul von Ivan Horvat, ALPLA HC Hard, an Markus Mahr, Bregenz Handball, im HLA MEISTERLIGA Viertelfinal-Spiel am 30. April 2025 als grob unsportliches Verhalten gewertet und spricht eine Sperre bis 30. Juni 2027 aus.
Markus Mahr erlitt in der 42. Minute des zweiten Spiels in der Best of three-Viertelfinalserie zwischen dem ALPLA HC Hard und Bregenz Handball durch die Attacke von Ivan Horvat einen offenen Nasenbeinbruch, der auch operativ behandelt werden musste. Horvat wurde daraufhin aufgrund der schwere des Fouls mit einer blauen Karte, die einen schriftlichen Bericht der Schiedsrichter nach sich zieht, des Spielfeldes verwiesen.
Der Dreier-Senat des unabhängigen Handballgerichts des ÖHB hat sich umfassend mit dem Vorfall beschäftigt und zahlreiche Informationen bewertet, wie den Schiedsrichter-Bericht, die Fernsehbilder, einen Bericht über die medizinisch notwendigen Maßnahmen und die Operation sowie Stellungnahmen des Beschuldigten Ivan Horvat, seines Vereins ALPLA HC Hard und des Vereins Vereins Bregenz Handball.
Auf Basis der vorliegenden Beweismittel hat das Handballgericht das Foul von Ivan Horvat als grob unsportliches Verhalten im Sinne der ÖHB-Bestimmung 7.3.1 eingestuft, das zudem eine schwere Verletzung nach sich zog.
Die ÖHB-Bestimmung 7.3.1. besagt: Grobe Unsportlichkeiten während des laufenden Spielgeschehens im Verhalten zum Gegner im Sinne der Spielregeln sind mit einer Sperre bis zu 2 Jahren, im Falle einer schweren Verletzung des gegnerischen Spielers oder Mannschaftsoffiziellen mit Sperre von 8 Pflichtspielen bis zu 4 Jahren, zu bestrafen. Als schwere Verletzung ist eine solche Verletzung zu verstehen, die im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches als solche anzusehen ist.
Die Sperre wurde im mittleren Bereich des vorgegebenen Strafausmaßes angesetzt, ist mit 26 Monaten und elf Tagen ab dem Tag des Vergehens bemessen und endet demnach am 30. Juni 2027.
Gegen dieses Erkenntnis kann nach Punkt 8.3.5 der ÖHB-Bestimmungen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Berufung an das ÖHB Berufungsgericht erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung der Berufung wird durch das Handballgericht ausdrücklich ausgeschlossen (Bestimmung 8.3.5 der ÖHB Rechtsordnung). Dies bedeutet, dass Ivan Horvat ab sofort für alle Pflichtspiele gesperrt ist, solange es kein anderslautendes Urteil des ÖHB Berufungsgerichts gibt.